MMA-Sendeverbot und der Sieg der Selbstbestimmung

Lange Zeit mussten wir auf die gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des MMA-Sendeverbots warten, jetzt haben die Richter sich endlich zu einer Entscheidung durchringen können. Die Älteren von uns werden sich noch erinnern: 2010 war es, als wir das letzte mal MMA im deutschen Fernsehen genießen durften. Damals wurde u.a. „The Ultimate Fighter“ auf Sport1 (damals DSF) übertragen, die Trainer waren Quinton „Rampage“ Jackson und Rashad Evans, während so illustre Kämpfer wie Kimbo Slice, Roy Nelson, Brendan Schaub und Matt Mitrione als Teilnehmer dabei waren.

Was folgte, war ein von der Bayerischen Landesmedienanstalt ausgesprochenes Sendeverbot, mit dem MMA de facto aus dem Programm der deutschen Sender verbannt wurde. Wer um die Überlastung unserer Gerichte weiß, konnte sich damals schon denken, dass Zuffa einen langen Weg zu gehen hat, bevor wieder UFC-Kämpfe im deutschen Fernsehen zu sehen sein würden.

So weit sind wir leider Gottes zwar immer noch nicht, das von der BLM ausgesprochene Ausstrahlungsverbot wurde jetzt jedoch vom Münchner Verwaltungsgericht aufgehoben. Und wie die UFC im Rahmen von UFC Berlin letztes Jahr angekündigt hatte, stand man damals bereits in Kontakt mit deutschen Fernsehsendern. Es scheint also nur noch eine Frage der Zeit, wann wir die Stars der Szene wieder live auf deutschen Bildschirmen betrachten können.

Neben der Freude, dass viele Fans ihren geliebten Sport nicht mehr vorm PC schauen müssen, mischt sich bei manchen auch ein wenig Genugtuung. Einerseits, weil das Münchner Verwaltungsgericht der Einschätzung der BLM nicht folgte, und MMA ganz klar als Sport einstufte, andererseits, weil mit der Aufhebung des Sendeverbots ein klares Zeichen gegen staatliche Bevormundung gesetzt wurde. Der mündige Zuschauer kann sehr wohl für sich selbst entscheiden, ob er sich eine gesetzeskonforme Sendung anschauen will oder nicht.

Damit hat sich das Gericht überraschend klar positioniert und auch über juristisches Fachwissen zu verfügen scheint mir persönlich doch beachtlich, dass MMA nun erstmals auch von juristischer Stelle klar als Sport eingestuft wurde. Das dürfte es auch so manchem deutschen Veranstalter um einiges erleichtern, ein lokales oder regionales Event auf die Beine zu stellen.

Jetzt heißt es nur noch, die (wahrscheinlich bevorstehende) Berufung zu „überleben“. Auf welchem Kanal und zu welchen Konditionen man dann in den Genuß der UFC kommen wird, steht natürlich noch in den Sternen, jetzt aber können wir uns darüber freuen, von staatlicher Seite das Recht zugestanden bekommen zu haben, das zu schauen, was wir schauen wollen.

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