Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma BOXHAUS, Inh. Rainer Proch, Hohen Pritzer Siedlung 2, 19374
Groß Niendorf
Widerrufsrecht für Verbraucher siehe § 7
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma BOXHAUS, Inh. Rainer Proch, Hohen Pritzer
Siedlung 2, 19374 Groß Niendorf - im folgenden Fa. BOXHAUS genannt - liegen die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichenden Regelungen wird widersprochen.
Andere, als die hierin enthaltenen Regelungen, werden nur mit der ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung von der Fa. BOXHAUS wirksam.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Mündliche Nebenabreden, z. B. E-Mail, sollen auf einem dauerhaften Datenträgerdokumentiert
werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung
von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen
der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. BOXHAUS.
(4) "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche bei der der
Fa. BOXHAUS Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Gewerbetreibender", im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen, ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei der Fa. BOXHAUS in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und
Lieferungspflicht
(1) Angebote auf den Webseiten von Fa. BOXHAUS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn die Fa.
BOXHAUS sie bestätigt oder wenn ihr durch Zusendung der Waren nachgekommen wird. Mündliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Fa. BOXHAUS bleibt es
vorbehalten, die Annahme von Bestellungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Etw.
Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
(2) Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Absendung einer E-Mail/
Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung der Bestellung/Ausführung
der Bestellung durch die Fa. BOXHAUS andererseits.
(3) Um Verzögerungen und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei Bestellungen die erforderlichen
Angaben zu tätigen. Bei Kauf über ein Internet-Formular werden diese Informationen nicht benötigt,
sofern nicht ausdrücklich danach gefragt wird.
(4) Stellt sich heraus, dass bestellte Ware nicht verfügbar ist, behält sich die Fa. BOXHAUS den Rücktritt
vom Vertrag vor. Die Fa. BOXHAUS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
informieren und etwaige, vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§ 3 Lieferung
(1) Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte und
sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist
ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der
Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die Fa.
BOXHAUS nicht zu vertreten hat, so ist die Fa. BOXHAUS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem
Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn
aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder
unmöglich wird und die Fa. BOXHAUS dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen
insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte
behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem
Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende
Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(2) Sofern ein Fixtermin zur Lieferung bestimmt wurde, ist als solcher ausschließlich der Zeitpunkt des
Versands maßgebend.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm
diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die Fa.
BOXHAUS von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
§ 4 Versand / Gefahrenübergang / Annahmeverzug (gilt nur bei Versendungskauf)
(1) Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht - sofern der Kunde nicht
Verbraucher ist - auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der
der Fa. BOXHAUS oder einer anderen Fabrikationsstätte verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Besitzerlangung durch den Verbraucher über (§ 477
II BGB).
(2) Nimmt ein Kunde, der kein Verbraucher ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Fa. BOXHAUS
berechtigt, - sofern kein Widerrufsrecht gem. Ziff. 7 dieser AGB besteht - , wahlweise auf Abnahme zu
bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu
verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist.
(3) Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält die Fa. BOXHAUS sich das Recht vor, diesen
geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die Fa. BOXHAUS berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter
einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde, der nicht Verbraucher ist, an die
Fa. BOXHAUS für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal Euro 20.-
zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten,
behält die Fa. BOXHAUS sich das Recht vor, diese geltend zu machen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
Skonto wird nicht gewährt. Irrtümer sind vorbehalten.
(2) Die Preise verstehen sich für Verbraucher ab Betriebssitz der der Fa. BOXHAUS ohne Kosten für
Verpackung und Versand. Alle Preise sind in Euro und können von der Fa. BOXHAUS ohne gesonderte
Mitteilung jederzeit verändert werden. Bei Lieferungen ins Inland ist in den Preisen die Mehrwertsteuer
enthalten.
(3) Die Fa. BOXHAUS ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie
angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die
Wechselsteuer trägt der Kunde. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und
Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Fa. BOXHAUS keine Gewähr.
(4) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.
(5) Die Fa. BOXHAUS liefert gegen Vorkasse oder Nachnahme. Bei Lieferung per Nachnahme werden
zusätzlich 4,00 EUR Nachnahmegebühren berechnet (DHL berechnet darüber hinaus noch 2,00 EUR Gebühren die auf der Rechnung nicht ausgewiesen sind). Großfirmen, Behörden, Vereine und Stammkunden
können nach vorheriger Absprache auf Rechnung beliefert werden.
Im Falle einer Rücklastschrift trägt der Käufer die zusätzlich entstandenen Kosten. Je Rücklastschrift
werden 10,00 EUR Bearbeitungsgebühren erhoben. In diesem Fall hat der Kunde den Rechnungsbetrag
umgehend in bar oder per Überweisung zu zahlen. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur nach
Vorabüberweisung.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. BOXHAUS berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden
sämtliche Forderungen der Fa. BOXHAUS gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch
bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die
Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
(7) Steht der Fa. BOXHAUS ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so
kann sie pauschal 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht
nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(8) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Fa. BOXHAUS gegen den
Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren
Einlösung) Eigentum der Fa. BOXHAUS.
(2) Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrage.
(3) Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Fa. BOXHAUS gelieferten Ware führt zum Erlöschen
der Gewährleistungsrechte, sofern die Be- oder Weiterverarbeitung nicht nur geringfügig ist.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist die Fa.
BOXHAUS berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der
Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Fa. BOXHAUS den Zutritt
zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit zu gestatten.
(5) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der
Kunde auf das Eigentum der Fa. BOXHAUS hinzuweisen und sie unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten
einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch die Fa. BOXHAUS hat der Kunde zu
erstatten.
(6) Zahlungen werden nach Wahl der Fa. BOXHAUS zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind
bereits Kosten der Rechtsverfolgung - insbesondere Mahnkosten -entstanden, so kann die Fa. BOXHAUS
Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anrechnen.
§ 7 Widerrufsrecht (nur für Fernabsatzverträge)
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Rainer Proch BOXHAUS
Hohen Pritzer Siedlung 2
DE-19374 Groß Niendorf
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind innerhalb Deutschlands auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung innerhalb Deutschlands für Sie kostenfrei (s. dazu unbedingt die Hinweise auf dem Lieferschein). Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Rücksendungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Rainer Proch, BOXHAUS
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Artikeln, die auf Wunsch des Käufers angefertigt oder
umgearbeitet wurden bzw. auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies gilt insbesondere
für im Auftrage des Kunden und nach dessen Vorlage bzw. Kundenwunsch individualisierte Produkte. Ein
individualisiertes Produkt liegt auch dann vor, wenn der Käufer einen Artikel nach eigenen Wünschen aus
einer vorgegebenen Anzahl von Gestaltungsoptionen (Größe, Farbe, Motiv, Qualität und Druckseite)
zusammengestellt und beauftragt hat.
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 8 Warenrücksendungen gewerblicher Kunden (gilt nicht für Verbraucher)
(1) Allen Waren-Rücklieferungen muss unser Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne
diesen Schein werden nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung bearbeitet. Ist der Grund der
Rücksendung ein Lieferantenfehler holen wir die Ware bei Ihnen ab oder senden Ihnen eine
entsprechende Paketmarke für die kostenfreie Rücksendung. Die Rücksendung kann telefonisch, per Fax
oder oder E-Mail angefordert werden. Nach Bearbeitung der Retoure erfolgt Gutschrift über den
Warenwert ohne Abzug.
(2) Liegt kein Lieferantenfehler bzw. mangelhafte Ware vor, senden Sie uns bitte die Ware mit dem
Rücksendeschein frei Haus zu. Wir akzeptieren Rücksendungen neuwertiger, unveredelter Ware, wenn
unsere Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Kleidungsstücke
oder Sportartikel können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Nach Bearbeitung der
Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert, abzüglich 15% Handlingkosten,
mindestens Euro 5,00.
(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware die nicht von uns veredelt wurde, nicht
als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln
(Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel
zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.
(4) Muster sind generell vom Umtausch bzw. von einer Rückgabe
ausgeschlossen
§ 9 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es
sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von der Fa. BOXHAUS Rechte auf
Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben
Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
§ 10 Gewährleistung/Haftungsausschluss
(1) Bei Beanstandung von Mängeln kann der Käufer, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien
Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht gem. Ziff. 7 bleibt unberührt. Der Verkäufer
kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten
verbunden ist.
(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde,
der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind
fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem
Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
(3) Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Käufer die Waren unverzüglich nach Ablieferung
auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der
Fa. BOXHAUS anzuzeigen. Versäumt der Käufer, die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt
die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.
Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der Fa. BOXHAUS anzuzeigen; andernfalls gilt die
Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu
erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB
entsprechend.
(4) Die Fa. BOXHAUS übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb-, Qualitäts-, Größen und
Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor
ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und
Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im
Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder
Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und
Preislisten sind Zirka-Angaben. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um "Preiswert" und
nicht um "Konfektionsware" handelt, insbesondere bei T-Shirts und Werbeartikel, müssen kleine Fehler
durch den Auftraggeber in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier ausgeschlossen.
(5) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte
dienen, behalten wir uns vor.
(6) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist die Fa. BOXHAUS
berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Rücksendung in Rechnung zu
stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, der Fa. BOXHAUS der Nachweis
eines höheren Aufwands vorbehalten.
(7) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder
Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht.
Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert
bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den
Installationsanforderungen entsprechen.
(8) Die Haftung der Firma BOXHAUS ist ausgeschlossen, außer
(a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
(b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen
(d.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art
und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(9) Bei dem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt sich auf ein
Jahr bei gebrauchten Sachen.
(10) Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von uns zur Verfügung gestellten
Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung
auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt.
§ 11 Veredelungsaufträge
(1) Wird bei Veredelungsaufträgen die Übersendung eines Korrekturabzugs bzw. Andruckmusters nicht
ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verschulden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Farben, Beschaffenheit, Maßen,
Mustern etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln,
die sich aus einer Nichtbeachtung der, der Ware beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen
Gebrauchs- oder Waschanleitungen ergeben, sind ausgeschlossen.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei
Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen
(3) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder Computerdateien
(z.B. Digitaldruck, Stickprogramme) berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den
tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen, Dateien oder Programme wird
generell ausgeschlossen, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ebenso
verbleibt uns das alleinige Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns gefertigten, gestalteten oder
umgestalteten Motiven.
(4) Veredelte Waren und Abbildungen können zum Zwecke der Eigenwerbung von uns verwendet
werden, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der
Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben,
z.B. an Banken oder Zahlungsvermittler zur Abrechnung und ggf. an Internetauktionshäuser zur
Kaufabwicklung bei Internetauktionen.
(2) Die Fa. BOXHAUS behält sich darüber hinaus vor, technisch ermittelbare Identifikationsmerkmale des
Kunden, wie z.B. IP-Adresse, Datum und Zeit des Bestellvorganges, zu speichern. Eine Weitergabe
dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch werden dem Kunden die gespeicherten Daten bekannt
gegeben.
§ 13 Urheberechte
Sofern der Kunde die Fa. BOXHAUS mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr
hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, so versichert der Kunde, dass die zur Verfügung
gestellten Motive oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Fa. BOXHAUS von
sämtlichen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung
der eingereichten Motiven oder Vorlagen, die ggf. Dritte gegen sie hieraus geltend machen. Insoweit ist
die Fa. BOXHAUS berechtigt auch den Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der ihr durch
die notwendige Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter entsteht.
§ 14 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die
unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen an.
(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung
umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der
Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines
Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(3) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§ 15 Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu
übertragen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich
hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB gegen gesetzliche
verbraucherschützende Regelungen verstoßen, so wird die entsprechende Bestimmung durch die
entsprechende - verbraucherfreundliche - Regelung des BGB ersetzt.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Fa. BOXHAUS vereinbart.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung
deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 27.04.2007
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